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   VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381   

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VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381 (https://dejure.org/2010,72030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2010 - 19 C 09.1381 (https://dejure.org/2010,72030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 19 C 09.1381 (https://dejure.org/2010,72030)
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  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Kann die familiäre Gemeinschaft zwischen der Klägerin und ihren Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, weil diese - wie hier -deutsche Staatsangehörige sind und ihnen das Verlassen der Bundesrepublik demzufolge nicht zugemutet werden kann, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen (Art. 6 Abs. 1 GG), einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159]).

    Bei der Auslegung und Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl I, S. 2942) die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sowohl hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts als auch bezüglich des Umgangsrechts gestärkt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380 [390]; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159]).

    Ein verfassungs- und konventionsrechtlicher Schutz ist stets dann geboten, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch eine Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 m.w.N.).

    Dies kann nicht nur bei Ehegatten der Fall sein, sondern erst Recht im Verhältnis von Eltern und Kindern (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159] m.w.N.).

    Dabei ist maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159] m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Insoweit lässt das Verwaltungsgericht unberücksichtigt, dass sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Praxis der Anwendung des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG verbietet, die die tatsächlichen Umstände, die die Gewährung besonderen Ausweisungsschutzes begründen, nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend individuell würdigt, sondern schematisierend ausblendet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [948]).

    Das abgestufte System der Ausweisungstatbestände entbindet deshalb entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht von der Verpflichtung, im Rahmen der Prüfung, ob ein Regelfall nach § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegt, die Verhältnismäßigkeit der Ausweisung im konkreten Fall - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 Abs. 2 EMRK - zu untersuchen, sondern setzt diese Verpflichtung voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [948]).

    Im Klageverfahren wird das Verwaltungsgericht daher die persönlichen Verhältnisse der Klägerin sowie das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung in ihrer Gesamtheit zu betrachten und entsprechend konkret zu gewichten und abzuwägen haben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 [948]).

    Selbst wenn die die Regelvermutung des § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bestimmenden objektiven Tatumstände der den Ausweisungsanlass begründenden Straftaten gegeben sind, entbindet dies Behörden und Gerichte nicht von der Pflicht, die Straftaten unter Berücksichtigung sämtlicher - auch subjektiver - Umstände der sich aus den Taten ergebenden Gefahren für Dritte zu gewichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [948] m.w.N.).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Letzteres kann selbst dann gelten, wenn der ausländische Mitbürger - wie hier die Klägerin - gegen "aufenthaltsrechtliche Bestimmungen" verstoßen hat, also ein Sachverhalt verwirklicht ist, der aufenthaltsbeendende Tatbestände erfüllt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683] und 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, 347 [348], jeweils m.w.N.).

    Seither ist maßgeblich auch auf die Sicht der betroffenen Kinder abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung die Kinder zu ihrem Wohl angewiesen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683]; BVerwGE 117, 380 [390 f.]).

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Bei der Auslegung und Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl I, S. 2942) die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sowohl hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts als auch bezüglich des Umgangsrechts gestärkt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380 [390]; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159]).

    Seither ist maßgeblich auch auf die Sicht der betroffenen Kinder abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung die Kinder zu ihrem Wohl angewiesen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683]; BVerwGE 117, 380 [390 f.]).

  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Inwieweit hieraus eine Wiederholungsgefahr resultiert, der im Interesse des Kindeswohls gegebenenfalls durch eine Therapie in der Bundesrepublik Deutschland zu begegnen wäre, bedarf aufgrund der psychischen Erkrankung der Klägerin einer aktuellen sachverständigen Beurteilung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13.3.2009 - 1 B 20.08 -, InfAuslR 2009, 231 [232]).

    Dieses bietet einerseits der Ausländerbehörde Gelegenheit, ihre Verfügung in den durch § 114 Satz 2 VwGO gezogenen Grenzen zu heilen, und andererseits ein aktuelles Sachverständigengutachten zur Frage der Wiederholungsgefahr einzuholen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13.3.2009 - 1 B 20.08 -, InfAuslR 2009, 231 [232]).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    aa) Das Verwaltungsgericht ist zwar zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin den Ausweisungstatbestand des § 53 Nr. 1 2. Alternative AufenthG erfüllt, da sie wegen verschiedener vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheitsstrafen von zusammen über drei Jahren rechtskräftig verurteilt wurde, und ihr besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG zusteht, weil aufgrund des im maßgeblichen Zeitraum vor Haftantritt üblichen Umgangs mit ihren leiblichen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Kindern Fabio, Francesco und Mauricio eine familiäre Gemeinschaft im Sinne dieser Regelung vorliegt (vgl. hierzu jüngst BVerfG, Beschluss vom 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, InfAuslR 2009, 150 [151]), was zur Folge hat, dass die Klägerin nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden darf (§ 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), die im Fall des § 53 AufenthG jedoch regelmäßig vorliegen (§ 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Kann die familiäre Gemeinschaft zwischen der Klägerin und ihren Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, weil diese - wie hier -deutsche Staatsangehörige sind und ihnen das Verlassen der Bundesrepublik demzufolge nicht zugemutet werden kann, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen (Art. 6 Abs. 1 GG), einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159]).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Der Anspruch der Klägerin auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, DVBl 2008, 189 [191]) ist daher nach wie vor unerfüllt.
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Letzteres kann selbst dann gelten, wenn der ausländische Mitbürger - wie hier die Klägerin - gegen "aufenthaltsrechtliche Bestimmungen" verstoßen hat, also ein Sachverhalt verwirklicht ist, der aufenthaltsbeendende Tatbestände erfüllt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683] und 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, 347 [348], jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Rechtlich unmöglich ist die Abschiebung unter anderem dann, wenn Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegen stehen (vgl. BVerwGE 105, 35 [43]; 106, 13 [17]; st.Rspr.).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

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